Vor der Wärmebehandlung einer Kupplung ist eine grundlegende Vorbehandlung der Teile erforderlich, um eine solide Grundlage für den anschließenden Wärmebehandlungsprozess zu schaffen. Oberflächenoxidablagerungen müssen gründlich entfernt werden, um zu verhindern, dass sie die Wärmebehandlung beeinträchtigen. Überprüfen Sie die bearbeitete Oberfläche sorgfältig, um sicherzustellen, dass sie keine Kratzer, Abrieb oder andere Oberflächenfehler aufweist. Wenn diese Mängel nicht behandelt werden, können sie sich nach der Wärmebehandlung verschlimmern und die Leistung des Teils beeinträchtigen. Darüber hinaus müssen Grate und Grate entfernt werden, um lokale Spannungskonzentrationen während der Wärmebehandlung zu verhindern, die zu Rissen und anderen Problemen führen können.

Der KernWärmebehandlungsprozessder Kupplung erfordert eine strenge Parameterkontrolle, um den Leistungsanforderungen verschiedener Teile gerecht zu werden. Die gesamte Kupplung wird einer Anlassbehandlung unterzogen, mit einer Härte von HRC 50-55 nach der Behandlung. Dies stellt sicher, dass die Kupplung insgesamt gute mechanische Eigenschaften mit ausreichender Festigkeit und einer gewissen Zähigkeit aufweist. Bestimmte Teile werden einer Hochfrequenz-Abschreckbehandlung unterzogen, gefolgt von einem Anlassen bei 350–370 Grad, um die Härte des Bereichs auf HRC 40–45 zu kontrollieren und so die lokale Verschleißfestigkeit und Schlagfestigkeit zu verbessern. In Bereichen, die eine Aufkohlung erfordern, muss die Aufkohlungstiefe präzise auf 0,3 mm gesteuert werden, um die Oberflächenhärte und die Verschleißfestigkeit zu verbessern. Darüber hinaus ist eine Hochtemperatur-Alterungsbehandlung erforderlich, um innere Spannungen effektiv zu beseitigen, die Dimensionsstabilität zu verbessern und Verformungen bei der späteren Verwendung zu verhindern.

Nach Abschluss des Kernwärmebehandlungsprozesses müssen mehrere spezielle Behandlungspunkte berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass die Kupplung den Qualitätsstandards entspricht. Gusskupplungskomponenten müssen einer Wasserhärtung unterzogen werden, um ihre Zähigkeit und Plastizität zu verbessern und die Sprödigkeit zu verringern. Darüber hinaus muss die Gussoberfläche frei von Mängeln sein, die ihre Leistung beeinträchtigen könnten, wie z. B. Kaltnähte, Risse und Lunker. Unbearbeitete Oberflächen müssen gereinigt werden und alle verbleibenden Steigrohrrückstände müssen abgekratzt und auf eine Rauheit poliert werden, die der Sandgussanforderung von R nicht mehr als 50 μm entspricht. Um einen Reinheitsgrad von Sa2 1/2 zu erreichen, ist außerdem eine Kugelstrahl- oder Walzenbehandlung erforderlich.

Nach der Wärmebehandlung muss die Kupplung auch bei der anschließenden Verarbeitung und Montage viele Abstimmungsanforderungen erfüllen. Beim Zuschnitt müssen die Teile prozessgerecht geprüft und abgenommen werden. Sie können erst nach der Qualifizierung des vorherigen Prozesses in den nächsten Prozess übernommen werden. Nach der Bearbeitung dürfen keine Grate vorhanden sein. Die fertigen Teile können nicht direkt auf den Boden gelegt werden. Es müssen Stütz- und Schutzmaßnahmen getroffen werden, um Rost, Stöße, Kratzer und andere Probleme auf den bearbeiteten Oberflächen zu vermeiden. Die Oberfläche der Teile sollte nach der letzten Wärmebehandlung keine Oxidschicht aufweisen und die fertigen Passflächen und Zahnoberflächen sollten nicht geglüht werden. Vor der Montage müssen alle in die Montage eingehenden Teile und Komponenten (einschließlich Zukaufteile und Fremdteile) über eine von der Prüfabteilung ausgestellte Konformitätsbescheinigung verfügen. Teile müssen gereinigt und sämtliche Verunreinigungen entfernt werden. Alle Dichtungen müssen vor der Montage mit Öl getränkt werden. Bei einem Warm--Einbau von Wälzlagern mittels Motorölerwärmung darf die Öltemperatur 100 Grad nicht überschreiten.

Die Qualitätssicherung muss über den gesamten Prozess der Kupplungswärmebehandlung in allen Schritten gewährleistet sein. Was die Toleranzkontrolle betrifft, müssen die ungefüllten Formtoleranzen den einschlägigen Normen entsprechen, die ungefüllten Längenabmessungen müssen Abweichungen von ±0,5 mm zulassen und die Gusstoleranzzone muss symmetrisch zu den Grundabmessungen des Rohgusses sein. Was die Teileckenbehandlung betrifft, muss der ungefüllte Eckenradius R5 betragen und die ungefüllten Fasen müssen 2×45 Grad betragen. Scharfe Winkel, scharfe Ecken und Kanten müssen abgestumpft werden. Darüber hinaus muss vor dem Schweißen die Reparaturschweißnaht vollständig von Mängeln gereinigt werden, die Nutoberfläche muss geglättet werden und alle Rückstände innerhalb von 20 mm des Schweißbereichs und der umgebenden Nut müssen entfernt werden. Beim Schweißen darf die Vorwärmzonentemperatur des Stahlgusses nicht unter 350 Grad liegen. Dadurch wird die Qualität der Reparaturschweißung sichergestellt und die Gesamtleistung und Qualität der Kupplung nach der Wärmebehandlung umfassend gesichert.








